Die Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen Personals ist in der Lehrverpflichtungsverordnung (LUFV) geregelt.
Die Hochschule berichtet gemäß § 8 LUFV dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bis zum Ende jeden Jahres über die Erfüllung der Lehrverpflichtung in den vorangegangenen beiden Semestern. Dazu müssen alle Dozierenden jedes Semester ihre geleisteten Lehrveranstaltungsstunden an die jeweilige School/Fakultät melden.
Jeder Lehrverpflichtete muss die von ihm zu erfüllende Lehrleistung nachweisen, wobei maximal 2 SWS über betreute Arbeiten erbracht werden dürfen.
Die Erfassung erfolgt in drei Schritten:
Die Freigabe erfolgt in zwei Schritten:
Für weitere Informationen zu Lehrverpflichtungen und Anleitungen zur Nutzung des Koinon-Portals beachten Sie bitte das Merkblatt (DE) Lehrverpflichtungen (April 2025)
WS24/25: Bitte übermitteln Sie Ihre Lehrstuhldaten und Bestätigungen der Einzelpersonen bis spätestens zum 31. Mai 2025.
Wir möchten Sie eindringlich bitten, die aktuell gültigen Meldezeiträume einzuhalten und von weiteren Verzögerungen abzusehen.
Es können Lehrdeputatsmeldungen seitens des Obersten Rechnungshofes an unserer Universität durchgeführt werden.
Wir emphehlen Ihnen:
an Ihrer Organsationseinheit zu archivieren.
Bei einer Prüfung des Obersten Rechnungshofes zu einer Meldung, liegen so Ihre vollständigen Informationen zur raschen Klärung vor.
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