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TUM School of Management
Technische Universität München

Lehrdeputate

Die Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen Personals ist in der Lehrverpflichtungsverordnung (LUFV) geregelt.

Die Hochschule berichtet gemäß § 8 LUFV dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bis zum Ende jeden Jahres über die Erfüllung der Lehrverpflichtung in den vorangegangenen beiden Semestern. Dazu müssen alle Dozierenden jedes Semester ihre geleisteten Lehrveranstaltungsstunden an die jeweilige School/Fakultät melden.

Kurzanleitung

Jeder Lehrverpflichtete muss die von ihm zu erfüllende Lehrleistung nachweisen, wobei maximal 2 SWS über betreute Arbeiten erbracht werden dürfen.

Die Erfassung erfolgt in drei Schritten:

  1. Eingabe aller lehrverpflichteten Mitarbeitenden
  2. Erfassung aller Veranstaltungen sowie Zuordnung der Lehrverpflichteten
  3. Erfassung aller betreuten Arbeiten

Die Freigabe erfolgt in zwei Schritten:

  1. Die Eingaben für den gesamten Lehrstuhl werden nochmals geprüft. Wenn alle Daten korrekt und vollständig sind, können diese übermittelt werden.
  2. Anschließend muss jeder lehrverpflichtete Mitarbeiter individuell seine Eingaben mit seiner TUM-Kennung bestätigen. In diesem Rahmen wird auch die Möglichkeit gegeben, eventuelle Abweichungen der Deputate zu Begründen.

Für weitere Informationen zu Lehrverpflichtungen und Anleitungen zur Nutzung des Koinon-Portals beachten Sie bitte das Merkblatt (DE) Lehrverpflichtungen (April 2025)

Zeiträume

WS24/25: Bitte übermitteln Sie Ihre Lehrstuhldaten und Bestätigungen der Einzelpersonen bis spätestens zum 31. Mai 2025. 

Wir möchten Sie eindringlich bitten, die aktuell gültigen Meldezeiträume einzuhalten und von weiteren Verzögerungen abzusehen. 

Archivierung

Es können Lehrdeputatsmeldungen seitens des Obersten Rechnungshofes an unserer Universität durchgeführt werden.

Wir emphehlen Ihnen:

  • den Datenexport,
  • wie auch die hinführenden Daten zur Meldung
  • pro Semester

an Ihrer Organsationseinheit zu archivieren.

Bei einer Prüfung des Obersten Rechnungshofes zu einer Meldung, liegen so Ihre vollständigen Informationen zur raschen Klärung vor.

Kontakt

deputat@mgt.tum.de

Michaela Gerhardt,
Beate Pommer

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